AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dellen Reparaturservice Herrmann GmbH, Stand 05/2014

 

Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)- gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Dellen Reparaturservice Herrmann GmbH nachstehend ,, Firma Dellen Reparaturservice “ genannt- laut diesem Vertrag mit Ihren Vertragspartnern- nachstehend „Kunde“ genannt.
  • Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch einlegt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der Firma Dellen Reparaturservice mitteilen.

 

Vertragsgegenstand

  • Der Kunde übergibt der Firma Dellen Reparaturservice zwecks Überprüfung der Reparaturfähigkeit ein oder mehrere Fahrzeug(e). Nach deren Überprüfung wird die Firma Dellen Reparaturservice nach Absprache mit dem Kunden die Fahrzeuge reparieren.
  • Die Firma Dellen Reparaturservice erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt des/der Fahrzeuge(s) bestätigt. Sowie den Reparaturumfang festlegt.
  • Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

 

Zustandekommen des Vertrages

  • Ein Vertrag mit der Firma Dellen Reparaturservice kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages / Auftrags-angebotes / Kostenvoranschlages auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Fahrzeuge.
  • Gegenstand des Vertrages:
  • Entfernung der laut Reparaturauftrag vereinbarten Mängel des betroffenen Fahrzeuges.

 

Vergütung

  • Firma Dellen Reparaturservice repariert den Reparaturgegenstand zu einem vorher vereinbarten Festpreis oder zu dem jeweils aktuellen Stundenlohn. Dieser muss bei der Firma Dellen Reparaturservice erkennbar und einsehbar sein oder notfalls mündlich übermittelt werden. Im Zweifel muss die Firma Dellen Reparaturservice den Kunden auf den aktuellen Preis aufmerksam machen.
  • Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.
  • Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma Dellen Reparaturservice behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
  • Wird die Reparatur der Fahrzeuge aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
  • Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma Dellen Reparaturservice ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  • Sämtliche Leistungen der Firma Dellen Reparaturservice verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

Unternehmerpfandrecht

  • Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht der Firma Dellen Reparaturservice ihre Forderung aus dem Vertrag sowie ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in dessen Besitz gelangten Geräten und Sachen zu.
  • Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

Abnahme

  • Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald die Firma Dellen Reparaturservice diesen über die Fertigstellung informiert.
  • Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch die Firma Dellen Reparaturservice unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haftet die Firma Dellen Reparaturservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
  • Sachmängelhaftung
  • Die Firma Dellen Reparaturservice haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Schlagen Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, verhältnismäßig zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

Haftung

  • Schadensersatzansprüche gegen die Firma Dellen Reparaturservice sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma Dellen Reparaturservice selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Firma Dellen Reparaturservice zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  • Für folgende Sachverhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen: • Für lose Gegenstände im Fahrzeug • Aufenthalt des Kunden an der Arbeitsstelle • Lackschäden, die resultieren aus bereits vor der Reparatur vorhandenen Schäden • Schäden, die an nachlackierten und / oder gespachtelten Bauteilen entstehen.
  • Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Der Höhe nach ist die Haftung der Firma Dellen Reparaturservice beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  • Die Haftung der Firma Dellen Reparaturservice für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

Gerichtsstand

  • Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Hauptsitz der Firma Dellen Reparaturservice, Fürstenfeldbruck.

 

Sonstige Bestimmungen

  • Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  • Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

Salvatorische Klausel

  • Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 

Stand 05/2014, Version 1,0

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Dellen Reparaturservice Herrmann GmbH

Untere Au 2

D-82275 Emmering

Fax: 08141 524054
office@dellen-herrmann.de

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